Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Auftragnehmerin Regina Halbauer (nachfolgend „Beraterin“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.“
1.Allgemeines
Die Beraterin führt folgende Dienstleistungen durch:
- Ordnungsberatung und Aufräumcoaching
- Onlinecoaching
- Hilfestellung beim praktischen Aufräumen, Aussortieren, Reorganisieren und Entsorgen von Gegenständen.
- Aktives Mithelfen bei o.g. Aktionen durch ausräumen, zusammenfalten, wegräumen.
2. Zusätzliche Beratungstätigkeit
Zusätzlich steht die Beraterin dem Kunden ab Vertragsabschluss bis zur Beendigung der vereinbarten Arbeiten auch außerhalb der Zusammenarbeit vor Ort beim Kunden für Fragen und Hilfestellung zur Verfügung.
Je nach Absprache bietet die Beraterin an, in dieser Zeit dem Kunden mit Empfehlungen für Anschaffungen im Bereich Ordnung & Organisation, und der Vermittlung von weiteren Dienstleistern zu beraten. Diese Leistung ist mit der vereinbarten Vergütung abgedeckt und werden nicht zum Arbeitsaufwand hinzugerechnet. Der vereinbarte Arbeitsaufwand dient als Basis der zu verwendeten Zeit dieser zusätzlichen Beratungstätigkeit. Der Umfang der zusätzlichen Beratertätigkeit soll insgesamt nicht mehr als 20% des vereinbarten Arbeitsaufwands übersteigen.
3. Eigentum
In Bezug auf Sichten, Sortieren und Organisieren von Gegenständen bleiben alle Gegenstände im Eigentum des Kunden. Die Beraterin erkennt Gegenstände als alleiniges Eigentum des Auftraggebers an. Wenn der Kunde bereit ist sein Eigentum zu entsorgen, so wird hiermit festgestellt, dass die endgültige Entscheidung über diese Angelegenheit stets beim Kunden liegt.
4. Ort der Leistungserbringung
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung vor Ort beim Auftraggeber erfüllt. Die darüber hinaus erbrachten Leistungen wie unter Punkt 2 und Punkt 8 genannt, kann die Beraterin an einem anderen Ort erbringen.
5. Kosten & Zahlung
Die Zahlung hat nach Rechnungslegung sofort zu erfolgen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein. Online Beratungen, und das Power -ABO sind im Voraus zu bezahlen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
6. Onlinekurse
Die Zahlung der Onlinekurse ist nach Rechnungslegung Voraus zu bezahlen. Nach Zahlungseingang wird der Einstiegslink für den Kurs verschickt. Es obliegt dem Anwender/ Kunden den Kurs positiv abzuschließen. Die Schrankflüsterin übernimmt keine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss, dass liegt in der Eigenverantwortung des Anwenders/ Kunden.
7. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt 1 angeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
Es ist auch vereinbart, dass der Kauf von Hilfsmitteln wie Körben, Kisten, Boxen, Ablagesystemen jeglicher Art, sei es dekorativ oder funktional, in der Verantwortung des Kunden liegt. Bekommt die Beraterin den Auftrag Hilfsmittel zu besorgen, werden die Höhe oder Spannbreite des Preises vorher mit dem Kunden abgestimmt und besprochen.
8. Entsorgung
Die Entsorgung fällt zu Lasten des Kunden. Adressen von Institutionen, wo aussortierte Dinge abgegeben werden können, werden von der Beraterin an den Kunden weitergeleitet. Gegen Bezahlung einer Gebühr von € 40,- übernimmt die Beraterin den Abtransport von bis zu einer PKW Ladung voll mit Gegenständen. Sie werden in ihrem PKW mitgenommen, und bei entsprechenden Stellen abgegeben.
9. Fahrtkosten & Parkgebühren
Die Fahrtkosten werden mit € 0,45 pro Kilometer netto berechnet. Als Grundlage gilt der laut Google Maps schnellste Weg mit dem PKW zwischen Firmensitz: Kaiserbrunnstrasse 82 in 3021 Pressbaum, und dem Erbringungsort. Die Parkgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Einsatzorte mit einer Entfernung über 50 km vom Firmensitz, gilt eine Mindesteinsatzdauer von 5 Stunden pro Einsatz.
10. Arbeitsaufwand
Der zu erwartende Arbeitsaufwand wird beim Erstgespräch festgelegt. Bevor der geschätzte Arbeitsaufwand an Stunden erreicht ist, wird gemeinsam eine erneute Abschätzung gemacht, ob diese Stunden ausreichen. Die Beraterin und der Auftraggeber müssen einem vom ursprünglich vereinbarten Arbeitsaufwand abweichenden Stundenaufwand gemeinsam mündlich oder schriftlich zustimmen.
11. Arbeitszeit und Pausen
Die Arbeitszeit beginnt mit Erscheinen der Beraterin zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes. Pausen die der Auftraggeber wahrnehmen möchte, werden nicht von der Arbeitszeit der Beraterin abgezogen.
12. Nicht wahrgenommene Termine
Nicht wahrgenommene Termine, bei denen der Auftraggeber die Beraterin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert, unterliegen einer Ausfallgebühr von
€ 50,- netto
Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht zu Hause anzutreffen sein, ohne dass er vorher abgesagt hat (sog Annahmeverzug) bleibt der Vertrag trotzdem aufrecht. Die Beraterin hat Anspruch auf Ersatz des Ihnen durch den Annahmeverzug entstandenen Aufwandes, d.h. die Anfahrt und der Auftragswert sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
13. Auftragserfüllung
Die Ergebnisse der Ordnungsberatung & des Aufräumcoachings hängen von der Bereitschaft des Auftraggebers ab, zu sortieren, zu organisieren, sich gegebenenfalls zu trennen. Langfristige Ergebnisse hängen von der Beibehaltung der Ordnung durch den Auftraggeber ab. Die Leistungen der Beraterin gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Beraterin zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Eine störungsfreie Atmosphäre liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Störungen durch andere im Haushalt lebende Menschen oder Tiere, sowie durch Anrufe sollten vermieden werden.
14. Haftung
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
Wertgegenstände und Schmuck sind ausschließlich vom Kunden auszusortieren.
Die Beraterin übernimmt keine Haftung für verlegte Gegenstände.
15. Rücktritt vom Vertrag
Der Vertrag wird geschlossen, nachdem beide Parteien in der Übereinkunft, in der Überzeugung zu sein, dass ein gemeinsames Arbeiten und Erreichen der gemeinsam festgelegten Ziele sowohl fachlich als auch menschlich möglich sind. Sollte eine der beiden Vertragsparteien diese Übereinkunft widerrufen wollen, so ist das in einem persönlichen Gespräch darzulegen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.
16. Diskretion
Der Kunde erkennt an, dass der Eintritt in die Privatsphäre bedeutet, dass die Beraterin mit persönlichen Gegenständen und Informationen in Kontakt treten kann. Die Beraterin versichert, diese Informationen nicht zu verbreiten, und die höchsten Standards der Vertraulichkeit und Respekt für den Besitz des Kunden zu wahren.
17. Verschwiegenheitsklausel
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zugänglich gemachten Unterlagen nur für seinen Zweck zu verwenden und diese nicht im Original oder in Kopie weiterzugeben.
18. Vertragsdauer
Wird der Vertrag für einen definierten Zeitraum abgeschlossen, ist dieser aus einem wichtigen Grund kündbar. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kunde sich mit fälligen Zahlungen an die Beraterin 14 Tage oder mehr im Rückstand befindet.
19. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
20. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort liegen in Wien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Auftragnehmerin Regina Halbauer (nachfolgend „Beraterin“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.“
1.Allgemeines
Die Beraterin führt folgende Dienstleistungen durch:
- Ordnungsberatung und Aufräumcoaching
- Onlinecoaching
- Hilfestellung beim praktischen Aufräumen, Aussortieren, Reorganisieren und Entsorgen von Gegenständen.
- Aktives Mithelfen bei o.g. Aktionen durch ausräumen, zusammenfalten, wegräumen.
2. Zusätzliche Beratungstätigkeit
Zusätzlich steht die Beraterin dem Kunden ab Vertragsabschluss bis zur Beendigung der vereinbarten Arbeiten auch außerhalb der Zusammenarbeit vor Ort beim Kunden für Fragen und Hilfestellung zur Verfügung.
Je nach Absprache bietet die Beraterin an, in dieser Zeit dem Kunden mit Empfehlungen für Anschaffungen im Bereich Ordnung & Organisation, und der Vermittlung von weiteren Dienstleistern zu beraten. Diese Leistung ist mit der vereinbarten Vergütung abgedeckt und werden nicht zum Arbeitsaufwand hinzugerechnet. Der vereinbarte Arbeitsaufwand dient als Basis der zu verwendeten Zeit dieser zusätzlichen Beratungstätigkeit. Der Umfang der zusätzlichen Beratertätigkeit soll insgesamt nicht mehr als 20% des vereinbarten Arbeitsaufwands übersteigen.
3. Eigentum
In Bezug auf Sichten, Sortieren und Organisieren von Gegenständen bleiben alle Gegenstände im Eigentum des Kunden. Die Beraterin erkennt Gegenstände als alleiniges Eigentum des Auftraggebers an. Wenn der Kunde bereit ist sein Eigentum zu entsorgen, so wird hiermit festgestellt, dass die endgültige Entscheidung über diese Angelegenheit stets beim Kunden liegt.
4. Ort der Leistungserbringung
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung vor Ort beim Auftraggeber erfüllt. Die darüber hinaus erbrachten Leistungen wie unter Punkt 2 und Punkt 8 genannt, kann die Beraterin an einem anderen Ort erbringen.
5. Kosten & Zahlung
Die Zahlung hat nach Rechnungslegung sofort zu erfolgen, sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein. Online Beratungen, und das Power -ABO sind im Voraus zu bezahlen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
6. Onlinekurse
Die Zahlung der Onlinekurse ist nach Rechnungslegung Voraus zu bezahlen. Nach Zahlungseingang wird der Einstiegslink für den Kurs verschickt. Es obliegt dem Anwender/ Kunden den Kurs positiv abzuschließen. Die Schrankflüsterin übernimmt keine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss, dass liegt in der Eigenverantwortung des Anwenders/ Kunden.
7. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt 1 angeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
Es ist auch vereinbart, dass der Kauf von Hilfsmitteln wie Körben, Kisten, Boxen, Ablagesystemen jeglicher Art, sei es dekorativ oder funktional, in der Verantwortung des Kunden liegt. Bekommt die Beraterin den Auftrag Hilfsmittel zu besorgen, werden die Höhe oder Spannbreite des Preises vorher mit dem Kunden abgestimmt und besprochen.
8. Entsorgung
Die Entsorgung fällt zu Lasten des Kunden. Adressen von Institutionen, wo aussortierte Dinge abgegeben werden können, werden von der Beraterin an den Kunden weitergeleitet. Gegen Bezahlung einer Gebühr von € 40,- übernimmt die Beraterin den Abtransport von bis zu einer PKW Ladung voll mit Gegenständen. Sie werden in ihrem PKW mitgenommen, und bei entsprechenden Stellen abgegeben.
9. Fahrtkosten & Parkgebühren
Die Fahrtkosten werden mit € 0,45 pro Kilometer netto berechnet. Als Grundlage gilt der laut Google Maps schnellste Weg mit dem PKW zwischen Firmensitz: Kaiserbrunnstrasse 82 in 3021 Pressbaum, und dem Erbringungsort. Die Parkgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Einsatzorte mit einer Entfernung über 50 km vom Firmensitz, gilt eine Mindesteinsatzdauer von 5 Stunden pro Einsatz.
10. Arbeitsaufwand
Der zu erwartende Arbeitsaufwand wird beim Erstgespräch festgelegt. Bevor der geschätzte Arbeitsaufwand an Stunden erreicht ist, wird gemeinsam eine erneute Abschätzung gemacht, ob diese Stunden ausreichen. Die Beraterin und der Auftraggeber müssen einem vom ursprünglich vereinbarten Arbeitsaufwand abweichenden Stundenaufwand gemeinsam mündlich oder schriftlich zustimmen.
11. Arbeitszeit und Pausen
Die Arbeitszeit beginnt mit Erscheinen der Beraterin zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes. Pausen die der Auftraggeber wahrnehmen möchte, werden nicht von der Arbeitszeit der Beraterin abgezogen.
12. Nicht wahrgenommene Termine
Nicht wahrgenommene Termine, bei denen der Auftraggeber die Beraterin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert, unterliegen einer Ausfallgebühr von
€ 50,- netto
Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht zu Hause anzutreffen sein, ohne dass er vorher abgesagt hat (sog Annahmeverzug) bleibt der Vertrag trotzdem aufrecht. Die Beraterin hat Anspruch auf Ersatz des Ihnen durch den Annahmeverzug entstandenen Aufwandes, d.h. die Anfahrt und der Auftragswert sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
13. Auftragserfüllung
Die Ergebnisse der Ordnungsberatung & des Aufräumcoachings hängen von der Bereitschaft des Auftraggebers ab, zu sortieren, zu organisieren, sich gegebenenfalls zu trennen. Langfristige Ergebnisse hängen von der Beibehaltung der Ordnung durch den Auftraggeber ab. Die Leistungen der Beraterin gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss genau beschrieben werden. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Beraterin zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Eine störungsfreie Atmosphäre liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Störungen durch andere im Haushalt lebende Menschen oder Tiere, sowie durch Anrufe sollten vermieden werden.
14. Haftung
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.
Wertgegenstände und Schmuck sind ausschließlich vom Kunden auszusortieren.
Die Beraterin übernimmt keine Haftung für verlegte Gegenstände.
15. Rücktritt vom Vertrag
Der Vertrag wird geschlossen, nachdem beide Parteien in der Übereinkunft, in der Überzeugung zu sein, dass ein gemeinsames Arbeiten und Erreichen der gemeinsam festgelegten Ziele sowohl fachlich als auch menschlich möglich sind. Sollte eine der beiden Vertragsparteien diese Übereinkunft widerrufen wollen, so ist das in einem persönlichen Gespräch darzulegen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.
16. Diskretion
Der Kunde erkennt an, dass der Eintritt in die Privatsphäre bedeutet, dass die Beraterin mit persönlichen Gegenständen und Informationen in Kontakt treten kann. Die Beraterin versichert, diese Informationen nicht zu verbreiten, und die höchsten Standards der Vertraulichkeit und Respekt für den Besitz des Kunden zu wahren.
17. Verschwiegenheitsklausel
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zugänglich gemachten Unterlagen nur für seinen Zweck zu verwenden und diese nicht im Original oder in Kopie weiterzugeben.
18. Vertragsdauer
Wird der Vertrag für einen definierten Zeitraum abgeschlossen, ist dieser aus einem wichtigen Grund kündbar. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kunde sich mit fälligen Zahlungen an die Beraterin 14 Tage oder mehr im Rückstand befindet.
19. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
20. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort liegen in Wien.
Stand Oktober 2021